Quellensteuer: Verfahren zum Steuerabzug nach §50a EStG führen für deutsche Unternehmen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen

Gemeinsame Position der Kultur- und Kreativwirtschaft

Tritt eine im Ausland ansässige Musikerin bei einem deutschen Festival eines deutschen Veranstalters auf oder lizenziert ein deutscher Verlag das Werk eines ausländischen Autors, dann unterliegen diese beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubigerinnen und -gläubiger dem Steuerabzugsverfahren nach §50a Einkommensteuergesetz. Sofern Deutschland mit dem Land der Musikerin oder des Autors ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, müssten diese Abzüge nicht abgeführt werden. Ausländische Künstlerinnen und Künstler, Autorinnen und Autoren, Lizenzgeberinnen und Lizenzgeber können beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einen Antrag auf Freistellung bzw. Entlastung von der deutschen Abzugsteuer stellen.

Für die inländischen Unternehmen und Verwertungsgesellschaften bedeutet das deutsche Verfahren zum Steuerabzug einen massiven, auch innereuropäischen Wettbewerbsnachteil. Zugleich wird Kapital in Millionenhöhe gebunden, das den Unternehmen nicht zum Wirtschaften fehlt. Laut eigenen Angaben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) gehen jährlich rund 40.000 Abzugsteueranmeldungen und 20.000 Entlastungsanträge ein, die offenkundig nicht zeitnah bearbeitet werden können. Dem zuständigen Bundesfinanzministerium (BMF) sowie dem BZSt ist die Problematik seit Monaten bekannt, in ihren Antworten verweisen sie auf technische Probleme sowie personelle Engpässe. Konkrete Ansätze für eine deutliche Beschleunigung der Antragsbearbeitung sowie Entbürokratisierung fehlen weiterhin.

In einem gemeinsamen Positionspapier “Verfahren zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen” stellen die 15 unterzeichnenden Verbände und Institutionen, darunter die GEMA, sowohl kurz- als auch mittelfristige Lösungsvorschläge vor, um die deutsche Wirtschaft beim Verfahren zum Steuerabzug tatkräftig zu entlasten und den Wirtschaftsstandort nicht weiter zu gefährden. Wir fordern, mit pragmatischen Verfahren den Bearbeitungsstau von zehntausenden Antragsverfahren im BZSt schnellstmöglich auflösen und die Bearbeitungszeiten erheblich zu verkürzen, um somit für die Unternehmen und Kreativen Budgets in Millionenhöhe freizusetzen, zusätzliche Personalbedarfe im BZSt überflüssig zu machen und letztlich bürokratische Kosten auf allen beteiligten Seiten zu verringern.

Position

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