Quellensteuer: Verfahren zum Steuerabzug nach §50a EStG führen für deutsche Unternehmen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen

Gemeinsame Position der Kultur- und Kreativwirtschaft

Tritt eine im Ausland ansässige Musikerin bei einem deutschen Festival eines deutschen Veranstalters auf oder lizenziert ein deutscher Verlag das Werk eines ausländischen Autors, dann unterliegen diese beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubigerinnen und -gläubiger dem Steuerabzugsverfahren nach §50a Einkommensteuergesetz. Sofern Deutschland mit dem Land der Musikerin oder des Autors ein Doppelbesteuerungsabkommen

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