Satelliten- und Kabelrichtlinie: Warum die Kabelweitersendung künftig mehr sein muss als eine reine Kabelweitersendung

Im Rahmen der Strategie für den digitalen Binnenmarkt prüft die EU-Kommission derzeit eine Modernisierung der Satelliten- und Kabelrichtlinie. Im Bereich der Kabelweitersendung weist die EU-Richtlinie den Verwertungsgesellschaften eine zentrale Rolle zu. Die GEMA und sieben weitere Verwertungsgesellschaften aus Deutschland haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme an einer entsprechenden EU-Konsultation beteiligt, die Ende 2015 durchgeführt wurde.

Was ist eine Kabelweitersendung?

Wenn Hörfunk- oder Fernsehprogramme zeitgleich, vollständig und unverändert durch Dritte weitergesendet werden, spricht man im Urheberrecht von einer Kabelweitersendung. Es handelt sich also um eine Zweitverwertung von Rundfunkprogrammen. Auf europäischer Ebene wird die Kabelweitersendung maßgeblich durch Art. 8 und 9 der Satelliten- und Kabelrichtlinie geregelt, in Deutschland durch § 20b Urheberrechtsgesetz spezifiziert.

Senkung der Transaktionskosten durch Rechtebündelung

Aufgrund der Vielzahl der an Rundfunkprogrammen beteiligten Rechteinhaber ist für Kabelnetzbetreiber eine einzelvertragliche Rechteklärung praktisch nicht möglich. Ein solches Vorgehen wäre mit unverhältnismäßig hohen Transaktionsaktionskosten und Rechtsunsicherheit verbunden. Vor diesem Hintergrund sehen die bestehenden Regelungen zur Kabelweitersendung vor, dass Kabelnetzbetreiber die von ihn benötigten Rechte unkompliziert und aus einer Hand von den Verwertungsgesellschaften erhalten.

Vorteile der kollektiven Rechtewahrnehmung

Das ursprüngliche Regelungsziel der Kabelweitersendung bestand darin, Kabelnetzbetreibern den Rechteerwerb zu vereinfachen und so den Zugang zur bestehenden Angebotsvielfalt von Fernseh- und Hörfunkprogrammen für Verbraucher zu verbessern. Für Urheber ist die Kabelweitersendung der einzige Weg, an der Zweitverwertung ihrer Werke wirtschaftlich zu partizipieren. Insofern illustriert die Kabelweitersendung in exemplarischer Weise die Vorteile der kollektiven Rechtewahrnehmung für Urheber, Rechtenutzer und Verbraucher.

Konvergenz der Übertragungswege

Die fortschreitende technische Konvergenz der Übertragungswege eröffnet neben den Betreibern klassischer Breitbandkabelnetze neuen Marktteilnehmern die Möglichkeit, im Rahmen vergleichbarer Geschäftsmodelle sowohl kabelgebunden als auch kabellos Fernseh- und Hörfunkprogramme weiterzusenden, zum Beispiel über Satellit, IPTV oder Internet. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Verwertungsgesellschaften darauf hin, dass der Wortlaut der EU-Richtlinie – in der nur von „Kabel- und Mikrowellensystemen“ die Rede ist – diese Entwicklung nicht berücksichtigt.

Anbieter neuer Technologien sind derzeit schlechter gestellt

Von der vereinfachten Rechteklärung im Rahmen der Kabelweitersendung profitieren daher aktuell nur kabelgebundene Anbieter, also die klassischen Kabelnetzbetreiber. Den Anbietern von neuen Technologien, die funktional mit der Kabelweitersendung vergleichbar sind, bleibt dieser Weg hingegen versperrt. Neue Marktteilnehmer sehen sich insofern mit hohen Transaktionskosten und Rechtsunsicherheit konfrontiert, wodurch sie im Vergleich zu klassischen Kabelnetzbetreibern derzeit schlechter gestellt sind.

Technologieneutrale Ausgestaltung der (Kabel) Weitersendung

Vor diesem Hintergrund kann es nicht verwundern, dass sich im Rahmen der EU-Konsultation zur Satelliten- und Kabelrichtlinie gerade die Anbieter neuer Technologien für eine technologieneutrale Ausgestaltung der (Kabel) Weitersendung sowie für eine Ausweitung der Verwertungsgesellschaftspflichtigkeit aussprechen. Dies geht etwa aus der Stellungnahme des Branchenverbands BITKOM deutlich hervor, der zahlreiche Anbieter neuer Technologien vertritt.

Kommission veröffentlicht Beiträge zur Konsultation – Auswertung steht noch aus

Insgesamt wurden über 250 Beiträge eingereicht, die bereits auf der Webseite der EU-Kommission einsehbar sind. Eine umfassende Auswertung der Konsultation durch die EU-Kommission steht noch aus. Ein Ergebnis zeigt sich jedoch auf den ersten Blick: Selten gab es vonseiten der Rechtenutzer so viel Lob und Anerkennung für Verwertungsgesellschaften wie hier.

 

Weiterführende Informationen:

Themenseite Kabelweitersendung auf gema-politik.de

Webseite der EU-Kommission zur Satelliten- und Kabelrichtlinie

Gemeinsamen Stellungnahme der Verwertungsgesellschaften zur Satelliten- und Kabelrichtlinie, November 2015

Stellungnahme der GEMA zur Satelliten- und Kabelrichtlinie, November 2015

 

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