#VGG Nachtrag

#VGG Nachtrag…

… zum Redebeitrag von Harald Petzold MdB, Medienpolitischer Sprecher der Linksfraktion, bei der zweiten und dritten Lesung zur Verabschiedung des Verwertungsgesellschaftengesetzes am 28.04.2016 im Plenum des Deutschen Bundestages (siehe auch unser Bericht vom 28.04.2016).

Im Rahmen der Aussprache zu Punkt 12 der Tagesordnung stellte Herr Petzold einige Behauptungen zur GEMA auf. Er bezog sich beim Beispiel eines “jungen Musikers” auf einen Link, den er uns freundlicherweise zukommen ließ. Der Link führte zum golem-Kommentarforum aus dem Jahr 2013.

 

Zitat Harald Petzold MdB: “Ich habe im Internet das Beispiel eines jungen, bislang noch unbekannten Musikers gefunden, der auf seiner eigenen Internetseite seine eigenen Musiktitel bewerben wollte und sich dachte, dass die Leute seine Musik hören können müssen, um seine eigene Bekanntheit zu steigern. Also hat er dafür gesorgt, dass das geht. Er musste dann mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen: Dumm gelaufen! Kurz vorher hatte er diese Titel nämlich bei der GEMA angemeldet, und nun kam die GEMA und wollte von ihm Gebühren dafür haben, dass er seine eigenen Titel auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Diese Gebühren waren so hoch, dass er sie sich nicht leisten konnte. Sein bitteres Fazit war, dass er als unbekannter Künstler bei der GEMA keine Chance hat.”

Fakt ist

Die GEMA unterstützt Mitglieder bei der Präsentation eigener Werke auf der persönlichen Homepage. Mit diesem Mitglieder-Service fördert die GEMA die Möglichkeit, sich einem breiten Publikum vorzustellen, den Bekanntheitsgrad zu steigern und damit größere Marktchancen zu erreichen. Wenn GEMA-Mitglieder ihre eigenen Werke auf ihrer Website als Streaming präsentieren, fallen – unbefristet und ohne Aufgabe von Rechtsstandpunkten – keine Vergütungen an.

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