Warum es YouTube auch 2019 noch geben wird

Das Video „Warum es YouTube nächstes Jahr nicht mehr gibt“ hat viele YouTube Nutzer verunsichert. Laut den Machern des Videos solle angeblich die geplante europäische Reform des Urheberrechts und ganz speziell Artikel 13 dazu führen, dass beliebte Kanäle wie Bibis Beauty Place, die Lochis oder Let’s Plays im kommenden Jahr verschwinden werden. Die GEMA als Rechtevertreterin der Urheber der Musikbranche möchte mit Fakten der Hysterie im Netz entgegenwirken und klärt Missverständnisse sowie Unklarheiten auf.

Welches Ziel verfolgt die Urheberrechtsreform der EU?

Die Urheberrechtsreform will eine seit vielen Jahren bestehende Ungerechtigkeit beenden. Außerhalb des Internets haben Urheber wirksame Mittel, um für die Nutzung ihrer Werke bezahlt zu werden. Online funktioniert das bisher nur in geringem Umfang. Hier verdienen Plattformen wie YouTube oder auch Facebook an den Werken anderer. Das will die Urheberrechtsreform ändern. Sie möchte die Position der Urheber gegenüber den großen Internetkonzernen stärken.

Werden wegen Artikel 13 Kanäle wie die Lochis, Bibis Beauty Place oder auch Let’s Plays gelöscht?

Nein. Artikel 13 soll die Internetkonzerne wie zum Beispiel YouTube aber auch Facebook dazu verpflichten, einen Teil der Gewinne, die sie mit urheberrechtlich geschützten Inhalten verdienen, an die Urheber zu zahlen. Ähnlich wie ein Fernsehsender jedes Mal, wenn ein Sänger in einer Sendung auftritt dem Komponisten und demjenigen, der den Text geschrieben hat einen bestimmten Betrag zahlt, sollen das auch die Plattformen in Zukunft tun. Dabei zwingt Artikel 13 YouTube weder, Kanäle zu schließen, noch verpflichtet er die Plattform zu „Uploadfiltern“. Eine mögliche Lösung wäre, ähnlich wie beim Fernsehen, Lizenzverträge. Denn grundsätzlich sind Urheber daran interessiert, dass ihre Werke online verfügbar sind. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Urheber entsprechend fair vergütet werden, die Inhalte legal verbreitet und damit lizenzrechtlich abgesichert sind.

Führt der Artikel 13 zu Uploadfiltern?

Auch diese Behauptung stimmt so nicht. Die geplante Regelung sieht keine verpflichtende Einrichtung von „Uploadfiltern“ vor. „Uploadfilter“ werden im Text des Richtlinienentwurfs überhaupt nicht erwähnt. Artikel 13 zielt in erster Linie darauf ab, dass Online-Plattformen Lizenzverträge mit den Urhebern abschließen müssen. Nur wenn keine solchen Lizenzvereinbarungen vorliegen, sollen Online-Plattformen Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Werke zu gewährleisten. Grundsätzlich verfügen Plattformen bereits heute über zahlreiche Mittel und Wege, um Inhalte von ihrer Plattform fernzuhalten, die sie selbst darauf nicht haben wollen.

Warum müssen YouTube & Co per Gesetz in die Pflicht genommen werden?

YouTube hat sich 2016 mit der GEMA zwar auf eine Zahlung an die Urheber geeinigt. Diese liegt aber noch weit unter dem Niveau, die ein Komponist beispielsweise bekommt, wenn sein Lied im Radio, Fernsehen oder bei Live-Auftritten gespielt wird. Das Problem:  Einige sogenannte „User Uploaded Content“-Plattformen, darunter auch YouTube,  streiten einfach ab, dass sie einen fairen Vertrag mit den Urhebern abschließen müssen. Das führt zu einer ungleichen Verhandlungsmacht.

Ist das Internet – wie wir es kennen – bedroht?

Unter dem Hashtag „saveyourinternet“ behaupten die Gegner der Urheberrechtsreform, dass diese das Internet bedrohe und es sich durch das Gesetz grundlegend verändern werde.  Auch hier gilt, die Urheberrechtsreform will eine seit Langem bestehende Ungerechtigkeit beenden und Urhebern zu ihrem fairen Lohn verhelfen. Es geht dabei nicht um eine Zensur von Inhalten. Denn Urheber haben sehr wohl ein Interesse daran, die eigenen Werke online zu verbreiten. Auch geht es bei Artikel 13 nicht um das gesamte Internet, wie „saveyourinternet“ suggeriert, sondern um ganz bestimmte Online-Plattformen.

Was bezweckt YouTube mit der Streuung falscher Tatsachen?

YouTube und respektive Google wollen Geld sparen. In ihrem Brief an die YouTube-Community erwähnt die YouTube-Chefin Susan Wojcicki nicht, dass die Plattform viele Jahre von der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte profitiert hat. Die Reform verpflichtet Internetkonzerne wie Google oder Facebook, sich an den Kosten der von ihnen verbreiteten Inhalte zu beteiligen und Verantwortung zu übernehmen. Die Konzerne wollen weder Urheber fair bezahlen noch ihr lukratives Geschäftsmodell verändern müssen. Facebook erwirtschaftete im vergangenen Jahr 16 Milliarden Dollar, Google 12,7 Milliarden Dollar. Eine faire Bezahlung der Urheber wäre also durchaus möglich.

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