Die Kultur- und Kreativwirtschaft präsentiert mit der Plattform „Kultur und Medien“ auf dem diesjährigen IT-Gipfel in Saarbrücken (16. und 17.11.) drei Best Cases für die Bildung mithilfe digitaler Medien aus den Branchen Musik, Computerspiele und Buch. Damit widmet sie sich dem zentralen Thema des IT-Gipfels „Lernen und Handeln in der digitalen Welt“.
Ab sofort bietet die GEMA ihren rund 70.000 Mitgliedern eine Auswahl an Versicherungspaketen an, die maßgeschneiderte Angebote für Musikschaffende enthalten. Versicherungsvermittler für das Leistungsangebot ist die Wulff von Sivers Versicherungsvermittlung GmbH.
Das Kammergericht in Berlin hat am 14. November 2016 entschieden, dass die GEMA ihre Musikverleger nicht mehr wie bisher an den Einnahmen beteiligen darf. Die GEMA vertritt jedoch weiterhin die Auffassung, dass Urheber und Verleger an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften partizipieren sollen, wenn ein Urheber dies mit seinem Verlag vereinbart.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und das Europäische Patentamt (EPA) haben die zweite Ausgabe ihrer EU-weiten Studie zum Beitrag von geistigem Eigentum auf die europäische Wirtschaft in Bezug auf BIP, Beschäftigung, Löhne und Handel veröffentlicht.
Die Frage, welche neueren Konzeptionen zur Kultur- und Kreativwirtschaft es im internationalen Raum gibt und welche Erkenntnis die Fachgemeinschaft in Deutschland insbesondere zu den Schlüsselthemen Digitalisierung und Innovation daraus ziehen kann, stand im Mittelpunkt einer Konferenz am 23. September, zu der das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes ins Bundeswirtschaftsministerium eingeladen hatte. Vorgestellt wurden die international wichtigsten Studien zur Kultur- und Kreativwirtschaft, welche Wissenschaftler, Regierungs- und Branchenvertreter anschließend gemeinsam diskutierten.
Über 22.000 Kreativschaffende, darunter mehr als 3.000 aus Deutschland, haben sich an der Online-Petition Make Internet Fair beteiligt.
Die IHK Berlin und Interessenverbände der Kreativwirtschaft appellieren in einem Aufruf an die Bundesregierung, sich bei den laufenden Beratungen der Europäischen Union zur Verantwortung von Online-Plattformen für die Interessen der Urheber und Verwerter einzusetzen. Gefordert wird eine gesetzliche Klarstellung, so dass Online-Plattformen für die Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Werke Lizenzen erwerben müssen, wenn sie mit deren Abruf gezielt Geld verdienen.
Ab 1. Juli 2016 erweitert die GEMA ihren Service im Bereich Club- und Diskotheken-Monitoring um den direkten Upload von Musikwerken in die Datenbank des Monitoringspezialisten YACAST. Damit werden die Lizenzeinnahmen aus der Musiknutzung noch gerechter an die Urheber verteilt.
Mit Urteil vom 31. Mai hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass Musiknutzungen in Physiotherapieeinrichtungen öffentlich und damit lizenzpflichtig sind (Rechtssache C-117/15). Die Ausstrahlung in Warte- und Trainingsräumen stelle unabhängig von der verwendeten Wiedergabetechnologie eine öffentliche Wiedergabe dar, so der EuGH. Die rechtliche Situation sei mit Hotels und Kureinrichtungen vergleichbar.
The European Commission published its communication on online platforms and the Digital Single Market today where it outlines its wider policy perspectives and the principles it plans to follow on addressing any issues regarding online platforms in the Digital Single Market.