Bundestag beschließt Modernisierung des Urheberrechts
Kreative für die Nutzung ihrer Werke fair vergüten, Online-Plattformen in die Verantwortung nehmen – das ist das erklärte Ziel der heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Reform des Urheberrechts. Neben den zukunftsweisenden Regelungen zur Providerhaftung beschließen die Abgeordneten Nachbesserungen in Sachen Urheberpersönlichkeitsrecht und Melodienschutz. Bei anderen Punkten bleibt die Reform jedoch hinter den Erwartungen zurück.
Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der 2019 beschlossenen EU-Urheberrechtsrichtlinie mit Änderungen verabschiedet. Das Kernstück der Reform sind neue Regelungen zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen: Anbieter wie YouTube oder Facebook müssen künftig Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen, wenn deren Werke auf ihrer Plattform genutzt werden.
Der GEMA Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker begrüßt die Umsetzung von Artikel 17 im Grundsatz: „Für die Neuregelung der Providerhaftung hat sich unsere Branche seit Jahren gemeinsam stark gemacht. Sie ist die Grundlage, um endlich mehr Fairness in den digitalen Musikmarkt zu bringen.“ Neben Licht sieht Heker auch Schatten: „Bei einigen Punkten hätten wir uns weiterreichende Vorgaben gewünscht. Gerade bei den Haftungsprivillegierungen der Plattformen und neuen Schrankenregelungen wird darauf zu achten sein, dass ihre Auslegung nicht zulasten der Kreativen geht.“
Die GEMA hatte sich bis zuletzt für entsprechende Nachbesserungen eingesetzt: „Wir freuen uns, dass der Bundestag viele Anregungen und Hinweise der Musikschaffenden noch aufgegriffen hat“, betont Heker. „Dies betrifft insbesondere die Stärkung der Urheberpersönlichkeitsrechte sowie die besondere Schutzwürdigkeit von Melodien.“
Nun gelte es, die Umsetzung der neuen Regelungen positiv zu gestalten: „Die GEMA wird sich dafür einsetzen, dass bei der praktischen Umsetzung der Vorschriften bestehende europaweite Lizenzmodelle nicht beeinträchtigt werden und sich die Vergütungssituation der Musikschaffenden insgesamt verbessert.“ Die GEMA wird nun das Gesetz analysieren und die bei ihr vertretenen Urheber und Verleger über die sie betreffenden Neuerungen informieren.
Über die GEMA: Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 80.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt: Ursula Goebel, Direktorin Kommunikation, E-Mail: ugoebel@gema.de, Tel.: +49 89 48003-426 Nadine Remus, Senior Kommunikationsmanagerin, E-Mail: nremus@gema.de, Tel.: +49 89 48003-583