Bundestag diskutiert Urheberrecht – Stephan Thomae MdB (FDP)

Derzeit wird der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Parlament beraten. Wir haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen gefragt, was ihnen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie besonders wichtig ist. Lesen Sie hier die Antwort von Stephan Thomae MdB, Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion:

“Ein Rechtsrahmen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke muss in allererster Linie geistiges Eigentum schützen und dabei so unbürokratisch wie möglich sein, die Gefahr des Overblockings durch Upload-Filter minimieren und für Nutzer praktikabel sein. Die im BMJV-Entwurf vorgesehene grundsätzliche Verantwortlichkeit der Diensteanbieter mit der Möglichkeit, sich durch das Einhalten von Sorgfaltspflichten von der Haftung zu exkulpieren, ist zu begrüßen. Viele Regelungen gehen in die richtige Richtung, sind in ihrer Ausgestaltung aber oft viel zu komplex gestaltet. Auch erschweren unbestimmte Rechtsbegriffe die Handhabung. Was für Plattformen ein noch verhältnismäßiger Aufwand für den Lizenzerwerb ist oder was eine angemessene Vergütung darstellt, wird sich erst durch jahrzehntelanger Rechtsprechung zeigen.”

Foto: Monika Rohlmann

 

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