Im weltweit beachteten Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI hat das Landgericht München heute ein sehr klares Urteil gesprochen: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Erstmals wurde in Europa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme rechtlich bewertet und zugunsten der Kreativen entschieden.
The CISAC Global Collections Report 2025 was released today, the definitive annual analysis of creator royalties across the global creative industries. The report tracks 2024 royalty collections in music, audiovisual, drama, literature and visual arts repertoires via data from CISAC’s network of 228 societies in 111 countries.
Von Chancen und der Verantwortung, die Zukunft aktiv zu gestalten
Von der ersten Idee bis zum fertigen Track: Generative Künstliche Intelligenz stellt die Musikwelt gerade auf den Kopf. Doch was bedeutet das für die Menschen hinter der Musik? Wie lässt sich das Potenzial von KI-Technologien verantwortungsvoll nutzen, ohne dass die menschliche Kreativität in den Hintergrund gedrängt wird? Welche Rahmenbedingungen braucht es, damit KI ein Werkzeug bleibt – und nicht zum Ersatz wird?
Wie funktioniert Lobbyarbeit für die Musik? Welche Themen bewegen die Branche – von KI über Streaming bis Urheberrecht? Anja Kathmann und Michael Duderstädt nehmen euch im Podcast LOBBY LEBEN für die Musik mit in den Maschinenraum der Kulturpolitik.
Zum zehnten Mal verlieh die GEMA in diesem Jahr im Rahmen einer Festveranstaltung den Radiokulturpreis. Mit BR-KLASSIK aus München und Schlager Radio aus Berlin werden zwei Sender ausgezeichnet, die ihrem Publikum auf unterschiedliche Weise besondere Zugänge zur Welt der deutschsprachigen Musik eröffnen.
Große Aufmerksamkeit erfuhr heute die mündliche Verhandlung in dem Gerichtsverfahren der GEMA gegen den KI-Anbieter OpenAI vor dem Landgericht München. Es handelt sich um den ersten Gerichtsprozess dieser Tragweite in Europa, der grundlegende Fragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch Anbieter generativer KI-Systeme behandelt. Die Verhandlung machte deutlich: Auch Vorgänge in KI-Systemen sind urheberrechtlich relevant.
Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) sowie dem Deutschen Schaustellerbund einen neuen Weihnachtsmarkttarif vereinbart.
Das aktuelle Abzugsteuerverfahren nach §§ 50a, 50c, 50d EStG und der damit verbundene
Bürokratieaufwand haben für die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft in
Deutschland erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen, stellen ihre Lizenzgeber sowie
auftretende Künstler*innen im Ausland vor immense Herausforderungen und sind für die
deutsche Wirtschaft ein erheblicher Wettbewerbsnachteil im europäischen Vergleich.
Representing a broad coalition of European and global authors, performers, publishers, producers and other rightsholder organisations, we wish to formally express our dissatisfaction with the published GPAI Code of Practice, the GPAI Guidelines, and the Template for disclosure of a sufficiently detailed summary of training data under Article 53 of the EU AI Act.
Musikalische Vielfalt ist mehr als nur ein kulturelles Gut – sie ist ein demokratischer Wert. In einer pluralistischen Gesellschaft bildet Musik nicht nur Identität und Gemeinschaft, sie eröffnet Räume für Dialog, Teilhabe und kreative Entfaltung. Deshalb muss es unser gemeinsames Ziel sein, diese Vielfalt aktiv zu schützen, zu fördern – und vor allem: für alle zugänglich zu machen.













