Die GEMA hat im September 2024 als erste Verwertungsgesellschaft weltweit ein Lizenzmodell für generative künstliche Intelligenz (KI) vorgestellt. Ziel ist die faire Beteiligung der Musikschaffenden, wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten weiterverwendet werden.
Studie zur Musikwirtschaft in Deutschland 2024 in Hamburg vorgestellt
Die deutsche Musikwirtschaft ist ein erheblicher und dynamisch wachsender Wirtschaftssektor, der im Jahr 2023 Umsätze in Höhe von etwa 17,4 Mrd. Euro erwirtschaftete. Die damit verbundene Bruttowertschöpfung lag bei ca. 6,6 Mrd. Euro. Was die Musikwirtschaft dabei zusätzlich besonders macht: Die Branche generiert ihren wirtschaftlichen Erfolg im Schulterschluss ihrer einzelnen Teilbereiche. Von ihren Erfolgen profitieren unmittelbar und in steigendem Maße auch benachbarte Wirtschaftszweige wie Tourismus, Rundfunk, Technik oder Equipment.
Am 12. September startet „HITSINGLE – Der GEMA Podcast“ in die fünfte Runde. Den Auftakt macht Musikkabarettist Bodo Wartke. Außerdem mit dabei: Pop- und Schlagersängerin Marianne Rosenberg, Maite Kelly, Michael Kunze, Singer-Songwriterin Linda Stark, Ulrike Haage, Sängerin Malonda sowie die Brüder Konstantin und Alex Rethwisch der Band „Stanfour“.
Weihnachtsmärkte sind ohne Musik kaum vorstellbar. Sie trägt maßgeblich zur stimmungsvollen Atmosphäre bei. Damit der Einsatz von Musik auf den Weihnachtsmärkten 2024 korrekt geplant werden kann, informiert die GEMA über die entsprechenden Tarife und die anfallenden Lizenzvergütungen. Das Angebot umfasst einen gesonderten Info-Bereich auf der GEMA Webseite, Webinare und Anleitungen zur Nutzung des Onlineportals, um die Anmeldung so einfach wie möglich zu machen.
Zum 1. September 2024 übernimmt Ralph Kink das eigens geschaffene Ressort „Digitale Transformation“. In dieser Funktion wird Kink die technologische Weiterentwicklung der GEMA vorantreiben.
Welche Chancen und Risiken sind für Musikschaffende mit generativer künstlicher Intelligenz verbunden? Wie zufrieden sind Urheberinnen und Urheber mit ihrer Sichtbarkeit, Auffindbarkeit und Vergütung beim Musikstreaming? Welche Rahmenbedingungen benötigen professionelle Musikerinnen und Musiker zur Ausübung ihres Berufs? Zu diesen und weiteren Fragen tauschten sich Musikschaffende und Bundestagsabgeordnete bei einem Netzwerktreffen am 12. Juni im Berliner Büro der GEMA aus.
Der Pauschalvertrag für Veranstaltungen zwischen der GEMA und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist Ende 2023 ausgelaufen. Nach zahlreichen Verhandlungsrunden erklärte der VDD überraschend, dass er die Lizenzkosten für Veranstaltungen mit Musik in katholischen Gemeinden nicht mehr übernehmen werde. Die öffentliche Darstellung der katholischen Kirche, wonach die GEMA gegen die Fortsetzung eines Pauschalvertrags für Veranstaltungen war, ist nicht nachvollziehbar.
Die Neuwahlen des Aufsichtsrats ergeben einen Frauenanteil von 43 Prozent. Vorsitzender des Aufsichtsrats bleibt Dr. Ralf Weigand. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann spricht in seinem Gastvortrag über die Bedeutung menschlicher Kreativität und seine Leidenschaft für Musik.
Gemeinsame Position der Kultur- und Kreativwirtschaft
Tritt eine im Ausland ansässige Musikerin bei einem deutschen Festival eines deutschen Veranstalters auf oder lizenziert ein deutscher Verlag das Werk eines ausländischen Autors, dann unterliegen diese beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubigerinnen und -gläubiger dem Steuerabzugsverfahren nach §50a Einkommensteuergesetz. Sofern Deutschland mit dem Land der Musikerin oder des Autors ein Doppelbesteuerungsabkommen
Der Aufwind im Veranstaltungsbereich verhilft der Musikverwertungsgesellschaft GEMA erneut zu einem starken Geschäftsergebnis: Die Gesamterträge steigen gegenüber dem Vorjahr um 99 Millionen EUR auf 1,277 Milliarden EUR, die Verteilungssumme übertrifft erneut die Milliarden-Euro-Marke.