Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, dem 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/29894) angenommen. Am 28. Mai 2021 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Am 7. Juni 2021 trat es in Kraft. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinien fristgerecht um.
Kreative für die Nutzung ihrer Werke fair vergüten, Online-Plattformen in die Verantwortung nehmen – das ist das erklärte Ziel der heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Reform des Urheberrechts. Neben den zukunftsweisenden Regelungen zur Providerhaftung beschließen die Abgeordneten Nachbesserungen in Sachen Urheberpersönlichkeitsrecht und Melodienschutz. Bei anderen Punkten bleibt die Reform jedoch hinter den Erwartungen zurück.
Die Coronakrise hat tiefe Spuren in der Bilanz der GEMA hinterlassen. Im traditionell stärksten Segment, dem Außendienst, sind durch pandemiebedingte Schließungen die Lizenzeinnahmen binnen eines Jahres um 43 Prozent von vormals 407 Millionen Euro auf 230 Millionen Euro gesunken.
Derzeit wird der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Parlament beraten. Wir haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen gefragt, was ihnen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie besonders wichtig ist. Lesen Sie hier die Antwort von Stephan Thomae MdB, Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Derzeit wird der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Parlament beraten. Wir haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen gefragt, was ihnen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie besonders wichtig ist. Lesen Sie hier die Antwort von Tabea Rößner MdB, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Derzeit wird der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Parlament beraten. Wir haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen gefragt, was ihnen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie besonders wichtig ist. Lesen Sie hier die Antwort von Florian Post MdB, Berichterstatter Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion
Derzeit wird der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Parlament beraten. Wir haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen gefragt, was ihnen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie besonders wichtig ist. Lesen Sie hier die Antwort von Ansgar Heveling MdB, Berichterstatter Urheberrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Derzeit wird der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Parlament beraten. Wir haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen gefragt, was ihnen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie besonders wichtig ist. Lesen Sie hier die Antwort von Dr. Diether Dehm MdB, Sprecher für Auswärtige Kulturpolitik der Bundestagsfraktion Die Linke.
Am Freitag, dem 26. März, fand im Deutschen Bundestag die Erste Lesung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes statt. Für Punkt 30 der Tagesordnung “Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt” waren insgesamt 30 Minuten Redezeit vorgesehen.
Der von der Bundesregierung im Februar vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Urheberrechts wird aktuell im Bundestag beraten. Die Reform will die großen Online-Plattformen in die Verantwortung nehmen – ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Fairness für Kreative im Internet. Darüber hinaus sollen bewährte Instrumente des Urheberrechts für das 21. Jahrhundert aktualisiert und abgesichert werden. Die GEMA sieht die Vorschläge als große Chance für die Musikbranche.
Von Dr. Harald Heker