Als Gründungsmitglied der ersten Verwertungsgesellschaft für Musikwerke in Deutschland würdigte die GEMA den Komponisten, Dirigenten und Theaterleiter Richard Strauss. Mit dem Ziel, die Stellung der Musikautoren in der Gesellschaft zu stärken, definierte er bereits 1903 die Grundlagen der kollektiven Rechtewahrnehmung. Die Prinzipien der ersten Verwertungsgesellschaft bilden im Kern bis heute die Leitlinien der GEMA.
Die Deutsche Content Allianz (DCA) als Vertretung der gemeinsamen Interessen der Kultur- und Kreativwirtschaft sieht ihr Ziel, neben den Anbietern technologischer Infrastrukturen umfassend in die von der Bundesregierung vorgelegte „Digitale Agenda 2014-2017“ eingebunden zu werden, einen wesentlichen Schritt näher gerückt.
GEMA und Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. unterzeichnen Gesamtvertrag
Nach intensiven Verhandlungen über die Tarife im Veranstaltungsbereich haben die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. eine Einigung erzielt. Der unterzeichnete Gesamtvertrag regelt die urheberrechtliche Vergütung für die Nutzung des GEMA-Repertoires bei Einzelveranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgerwiedergabe sowie in Musikkneipen oder Clubs und Diskotheken. Der Gesamtvertrag tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.