Christian Flisek zum Verwertungsgesellschaftengesetz

Christian Flisek MdB zum VGG

Das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) befindet sich im parlamentarischen Verfahren auf der Zielgeraden. In unserer Reihe “Schenken Sie uns einen Notenschlüssel” haben wir den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen ein paar Fragen gestellt.

Heute: Christian Flisek (Berichterstatter Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion) zum VGG:

Christian Flisek MdB zum VGG

Foto: Marco Urban

Kommt Musik in Ihrem Alltag vor und wenn ja, wann und wie?

Musik kommt in meinem Alltag bei den verschiedensten Gelegenheiten vor. Beispielsweise höre ich bei längeren Autofahrten gerne klassische Musik, dabei kann ich mich am besten entspannen. Trotz der Inanspruchnahme in Berlin versuche ich hin und wieder Konzerte zu besuchen. Ich bin ein großer Liebhaber verschiedenster Musikrichtungen. Von Pulp bis Boulez. In meiner Jugend war es mir jedoch nicht vergönnt, ein Musikinstrument nachhaltig zu erlernen. Meine Versuche mit der Geige waren bereits sehr früh zum Scheitern verurteilt. Dies empfinde ich als eine große Lücke in meinem Leben und der Vorsatz besteht, diese einmal zu schließen, sei es auch im Ruhestand.

Welches Thema/Anliegen ist aus Ihrer Sicht in der Debatte zum VGG von besonderer Bedeutung und warum?

Von besonderer Bedeutung ist natürlich die Frage, wie es um die Zukunft der Privatkopievergütung bestellt ist. Hier prallen Interessen der Betroffenen diametral aufeinander. Und dieser Umstand macht es uns als Gesetzgeber nicht leicht, hier einen fairen Ausgleich hinzubekommen. Ich bin jedoch überzeugt, dass der Gesetzentwurf unseres Justizministers Heiko Maas dies gewährleistet.

Welche Punkte im Gesetzentwurf halten Sie für besonders gelungen?

Für sehr gelungen halte ich natürlich die Regelung, dass die Verwertungsgesellschaften auch weiterhin angehalten sind, kulturelle wie auch soziale Zwecke zu fördern. Hierbei handelt es sich um ein ur-sozialdemokratisches Anliegen.

Bei welchen Punkten im Gesetzentwurf sehen Sie noch Nachbesserungsbedarf?

Beim § 107 VGG-E stellt sich uns die Frage, ob die Sicherheitsleistung nicht zum Regelfall werden sollte. Und natürlich auch bei den zahlreichen Fragen, die das Binnenorganisationsrecht der Verwertungsgesellschaften betreffen.

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