EU-Kommission legt Mitteilung zu Online-Plattformen vor

Online-Plattformen nehmen in der digitalen Wirtschaft eine zentrale Rolle ein. Der damit einhergehenden Verantwortung werden viele Betreiber jedoch nicht gerecht. Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung zu Online-Plattformen vorgelegt, in der sie ihre Überlegungen und Pläne zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorstellt. Aus Sicht der Kommission besteht umfassender Handlungsbedarf.

Vergleichbare Vorschriften für vergleichbare digitale Dienste

In einem ersten Schritt schlägt die Kommission eine Aktualisierung der bestehende Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) vor, in die nun auch bestimmte Online-Plattformen einbezogen werden sollen. Im Internet konvergieren die Medienangebote von klassischen Rundfunkunternehmen und anderen Online-Anbietern wie zum Beispiel Netflix oder YouTube. Bisher unterliegen die verschiedenen Akteure jedoch unterschiedlichen Regelungen, etwa bei Vorgaben zu Jugendschutz, Werbung oder der Förderung europäischer Werke. Nach dem Willen der Kommission sollen zukünftig „vergleichbare Vorschriften für vergleichbare digitale Dienste“ gelten.

Online-Plattformen sollen „verantwortungsvoll“ handeln

Eine ähnliche Verzerrung wie im Bereich der Mediengesetzgebung existiert aktuell auch beim Thema Urheberrecht. Wie der Rechtsstreit zwischen der GEMA und YouTube zeigt, berufen sich bestimmte Online-Plattformen bisher auf eine unklare Rechtslage, um Urheberinnen und Urheber nicht an den Einnahmen beteiligen zu müssen, obwohl der Erfolg ihrer Geschäftsmodelle maßgeblich von der Nutzung kreativer Inhalte abhängt. Das schadet nicht nur den Kreativschaffenden, sondern verzerrt auch den Wettbewerb mit lizenzierten Content Providern. Unter der Überschrift „Verantwortungsvolles Handeln“ kündigt die Kommission „sektorspezifische“ Vorschläge im Bereich des Urheberrechts an, mit denen eine faire Beteiligung von Kreativschaffenden an der Wertschöpfung sichergestellt werden soll, die Online-Plattformen mit der Verwertung kreativer Werke erzielen.

Wertetransfer stoppen, Schlupflöcher für Plattformen schließen

Die GEMA fordert seit Langem, den aktuell stattfindenden Wertetransfer von Kreativschaffenden zu Plattformbetreibern zu stoppen, und hat die heute von der Kommission angekündigten Vorschläge in einer Pressemitteilung begrüßt. Bei der für Herbst 2016 angekündigten Überarbeitung der EU-Urheberrechtsrichtlinie kommt es jetzt darauf an, bestehende Schlupflöcher auch tatsächlich zu schließen. Online-Plattformen müssen Urheberinnen und Urheber endlich fair an der Wertschöpfung beteiligen.

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