Referentenentwurf Urhebervertragsrecht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf für das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung vorgelegt. In seiner Rede zu aktuellen Fragen des Urheberrechts hatte Bundesjustizminister Maas am 21. September die Reform des Urhebervertragsrechts bereits als einen seiner Schwerpunkte angekündigt, die folgende Eckpunkte enthalten soll:
- Verbandsklagerecht für Urheberverbände, um die tatsächliche Durchsetzung von vereinbarten Vergütungsregelungen zu erleichtern
- Stärkung der individualvertraglichen Stellung der Urheber und ausübenden Künstler nach dem Prinzip der fairen Beteiligung an jeder Nutzung. Nutzt der Verwerter mehrfach, beispielsweise in verschiedenen Online-Medien, soll entsprechend der Nutzung auch mehrfach gezahlt werden
- Recht auf Rückruf des Nutzungsrechts nach fünf Jahren durch die Kreativen, falls dieser einen anderen Verwerter findet, der zu weiteren Nutzungen des Werks bereit ist
- Anspruch der Kreativen auf Auskunft und Rechnungslegung
Der Referentenentwurf wurde zur Diskussion vorgelegt und ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.