Tarifverhandlungen zwischen GEMA und Konzertverbänden vorerst gescheitert

Schiedsstelle prüft nun Angemessenheit der Vergütung

Die GEMA fordert mehr Wertschätzung für die kreative Leistung von Musikschaffenden. Deshalb verhandelt sie aktuell mit dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (bdv) und dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) über die Anpassung des Konzerttarifs U-K (Tarif für Konzerte der Unterhaltungsmusik und Wortkabarett). Dabei konnte vorerst noch keine Einigung erzielt werden.

Der im Verhandlungsrahmen des bisherigen Gesamtvertrages entwickelte Kompromiss in Höhe von 7,2 Prozent wurde von den Mitgliedern der Konzertverbände abgelehnt. Um die Tariffragen unabhängig prüfen zu lassen, werden die Konzertverbände nun die Schiedsstelle anrufen. Die GEMA als Interessenvertretung der musikalischen Urheber fordert für ihre Musikschaffenden eine schrittweise Anpassung der Vergütung bei Konzertveranstaltungen auf bis zu zehn Prozent der Brutto-Ticketeinnahmen bis zum Jahr 2020. Im Jahr 2015 wird es für die Konzertveranstalter noch keine Änderungen geben, die Tarife bleiben bis 31.12.2015 auf dem Niveau von 2014. Darüber hinaus führt die GEMA ab 1. Januar 2015 bereits weitreichende Sondernachlässe ein, um die Musikvielfalt weiter zu stärken.

Weitere Informationen:

GEMA Pressemitteilung

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