Die digitale Transformation in der Musik

Vier Kernthemen der GEMA für die neue Legislaturperiode des Deutschen Bundestages


1. Transparenz und Fairness in den Streaming-Markt bringen
Die Corona-Pandemie hat den Übergang zu digitalen Nutzungen weiter beschleunigt. Diese können die Ausfälle der Kreativen in anderen Bereichen jedoch bisher in keiner Weise kompensieren. Vor allem im immer wichtiger werdenden Streaming-Markt fehlt es an Fairness und Transparenz, aber auch an der Sichtbarkeit von Urheberinnen und Urhebern. Das Europäische Parlament hat in seiner Resolution zur Situation der Kulturschaffenden in der EU vom 20. Oktober wichtige Vorschläge für mehr Fairness und Transparenz sowie zur Förderung von kultureller Vielfalt im Streaming-Markt unterbreitet, wie sie auch auf Bundesebene weiter diskutiert und vorangetrieben werden müssen.

Die Regierungskoalition sollte die Auswirkungen von Streaming ganz oben auf ihre kulturpolitische Agenda setzen. Das Streaming der Zukunft muss besser auf die Bedürfnisse der Kreativen zugeschnitten sein und ihnen ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen.

 

2. Cloud-Dienste in die Privatkopievergütung einbinden
Das System der Privatkopie in Form von gerätebezogenen Abgaben bleibt eine wichtige Ertragssäule für Kreativschaffende und somit auch im digitalen Zeitalter zukunftsfähig. Täglich werden Medieninhalte in Millionenhöhe kopiert und genutzt, Kreative erhalten über die von den Geräteherstellern abzuführende Pauschalabgabe die ihnen daran zustehende angemessene Vergütung. Digitale Privatkopien werden zunehmend auch in der Cloud gespeichert, die physische Speichermedien substituiert und erweitert. Die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Privatkopien gemäß §§ 54 ff. Urheberrechtsgesetz gelten für Kopien in der Cloud nach ihrem Wortlaut bislang nicht. Sie sollten daher zukünftig technologieneutral ausgestaltet werden.

Virtuelle Speichermedien wie Cloud-Dienste müssen in das System der Privatkopie-Vergütung eingebunden werden, damit die Kreativschaffenden auch für die in diesem Rahmen erfolgten Privatkopien eine angemessene Vergütung erhalten.

 

3. Total-Buyout-Verträge stoppen
Während der Videostreaming-Markt weltweit boomt, werden Musikschaffende aus Europa von den internationalen Branchenriesen zunehmend zu Total-Buyout-Verträgen nach US-amerikanischem Recht gedrängt – d.h. zum vollständigen Ausverkauf ihrer Rechte an einem Musikwerk gegen eine pauschale Einmalzahlung und damit zum unwiderruflichen Verzicht auf jegliche Tantiemen für sämtliche zukünftigen Nutzungen des eigenen Werks. Solche Total-Buyout-Verträge stehen dem EU-rechtlich verankerten „Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung“ diametral entgegen. Es darf nicht sein, dass die Branchenriesen aus den USA europäische Vorgaben zum Schutz der Kreativen einfach aushebeln können.

Die Regierungskoalition sollte sich in Deutschland und auf internationaler Ebene dafür einsetzen, Total-Buyout-Verträge einzudämmen. Urheberinnen und Urheber müssen sich auch in Verhandlungen mit den Branchenriesen des Videostreaming- Markts auf Mechanismen wie die kollektive Rechtewahrnehmung stützen können.

 

 4. Europäischen digitalen Rechtsrahmen mitgestalten
Mit dem Digital Services Act (DSA) werden auf europäischer Ebene derzeit die Rahmenbedingungen für den digitalen Binnenmarkt neu justiert. Die großen Online-Plattformen müssen im Zuge dieser Reform stärker in die Verantwortung genommen werden. Was offline illegal ist, darf online nicht toleriert werden. Insbesondere sog. Online-Marktplätze sollten sicherstellen müssen, dass Händler identifizierbar und ermittelbar sind („Know Your Business Costumer“-Prinzip). Bei Rechtsverletzungen sollten die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich an die Gerichte in ihrem jeweiligen EU-Mitgliedstaat zu wenden.

Die Regierungskoalition sollte sich auf EU-Ebene dafür stark machen, dass die großen Online-Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden. In keinem Fall dürfen die neuen Regelungen zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen hinter die in Deutschland bereits geltende Rechtslage zurückfallen.

 

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