Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, dem 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/29894) angenommen. Am 28. Mai 2021 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Am 7. Juni 2021 trat es in Kraft. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinien fristgerecht um.
Am Freitag, dem 26. März, fand im Deutschen Bundestag die Erste Lesung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes statt. Für Punkt 30 der Tagesordnung “Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt” waren insgesamt 30 Minuten Redezeit vorgesehen.
Am 3. Februar hat das Bundeskabinett etwas später als geplant den Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes” (RegE) beschlossen. Mit der Überweisung in den Deutschen Bundestag beginnt noch im März das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht.
Das Team der Politischen Kommunikation der GEMA hat Politikerinnen und Politiker aus Bund, Ländern und Europa nach Maßnahmen gefragt, wie Kunst und Kultur langfristig wieder eine Perspektive gegeben werden kann. Aber auch, wie Kultur ihnen persönlich hilft.
In der letzten Sitzungswoche des Jahres 2016 haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat der Novelle des Urhebervertragsrechts und den Neuregelungen des VGG zur Verlegerbeteiligung zugestimmt. Mit dieser Gesetzesänderung, für die sich die GEMA bereits im Sommer 2016 eingesetzt hat, wird die Verlegerbeteiligung bei der GEMA wieder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt.
Am 15. Dezember verabschiedete der Deutsche Bundestag in seiner 209. Sitzung mit den Stimmen der Großen Koalition den “Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung”.
EU-Urheberrecht: Chancen der Digitalisierung und angemessene Vergütung kombinieren
Die Modernisierung des europäischen Urheberrechts steht im Rahmen der EU-Strategie für einen digitalen Binnenmarkt an. Die deutschen Länder haben sich im Juli zu dem Vorhaben von EU-Digitalkommissar Oettinger positioniert. Baden-Württembergs Bundesrats- und Europaminister Peter Friedrich (SPD) plädiert für einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern und Verbrauchern.