Am 12. September stimmt das Europäische Parlament über eine Anpassung des Urheberrechts ab. GEMA-Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Heker fordert die Politik auf, ihr Mandat ernst zu nehmen und die kulturelle Vielfalt im digitalen Zeitalter zu sichern.
Ein Gastbeitrag von Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB, Rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Man stelle sich vor, ein Komponist, Autor oder Regisseur trifft mit seinen Werken exakt den Geschmack des Publikums: Die Verleger reißen ihm die Buchtitel nur so aus den Händen, für seine Filme oder Orchesterstücke wird er vom Publikum gefeiert. Er sollte ohne Weiteres von seiner Kunst leben können. Sollte er. Denn die Realität sieht anders aus:
In der heutigen Abstimmung zum Urheberrecht hat sich eine knappe Mehrheit der Europaabgeordneten dafür ausgesprochen, die weiteren Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission vorerst nicht aufzunehmen. Die Empfehlungen des Rechtsausschusses sollen im September erneut beraten werden.
10117 Berlin-Mitte – im Regierungsviertel in der Reinhardtstraße befindet sich das Berliner Büro der GEMA. Die Kolumne erscheint jeweils zum Ende einer Sitzungswoche der 19. Wahlperiode.
Diese Woche: Dritte Lesung Bundeshaushalt – gute Nachrichten für Kultur und Medien, Das Parlament geht in die Sommerpause – Rückblick auf 114 Tage Große Koalition
Ein Nein zum Bericht des Rechtsausschusses wäre ein Schlag ins Gesicht sämtlicher Kultur- und Kreativschaffender
Das Europäische Parlament (EP) entscheidet am 5. Juli über das Trilog-Verhandlungsmandat zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Grundlage dazu ist der vom EP-Rechtsausschuss mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Bericht des Berichterstatters Axel Voss MdEP (CDU). Der Abstimmung vorangegangen ist ein mehrjähriger, konstruktiver Prozess der Meinungsbildung einschließlich vieler Diskussionen mit den beteiligten Akteuren. Die Vorschläge wurden vom Juristischen Dienst der EU-Kommission und des Rates geprüft.
Die Urhebergesellschaft GEMA gewinnt vor dem Landgericht Hamburg gegen den UseNet-Zugangsanbieter Aviteo Ltd. Die Richter bestätigen die Schadensersatzpflicht von Zugangsdiensten, wenn diese das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch ihr Geschäftsmodell fördern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
UPDATE 15. Februar 2019: Dieser Artikel bezieht sich auf eine frühere Version von Artikel 13. Eine aktualisierte Version der Fragen und Antworten finden Sie hier.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich in einer richtungsweisenden Abstimmung dafür ausgesprochen, die Rechte von Kreativschaffenden gegenüber Online-Plattformen zu stärken. Die Regelung ist Teil der anstehenden Reform des EU-Urheberrechts. Sie fördert den Abschluss von Lizenzvereinbarungen zwischen Online-Plattformen und Rechteinhabern, die Textdichtern, Komponisten und anderen Kreativen in Zukunft eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke ermöglichen sollen.
Beim Musikwirtschaftsgipfel am 14. Juni 2018 diskutierten in Berlin die 16 wichtigsten Verbände und Institutionen der Musikbranche öffentlich mit hochkarätigen Vertretern der Bundesregierung und Opposition. Dabei ging es in vier Sessions um die drängenden Belange der beteiligten Akteure aus allen Teilen der Musikbranche. Die deutsche Musikwirtschaft sprach in dieser Form erstmals gemeinschaftlich mit der Bundespolitik.
Zum Welttag des geistigen Eigentums am 26. April erklärt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA:
„Kreative Inhalte haben einen Doppelcharakter: Sie sind Kulturgut und zugleich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Im Internet wird mit den Leistungen von Künstlern und Kreativen sehr viel Geld verdient. Doch leider kommt davon oftmals gar nichts oder nur viel zu wenig bei den Musikschaffenden an. Die Politik darf es nicht länger zulassen, dass Online-Plattformen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten Milliarden verdienen, während die eigentlichen Urheber dieser Leistung leer oder deutlich unter Wert ausgehen.“
