Einigung über Tarife im Veranstaltungsbereich

GEMA und Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. unterzeichnen Gesamtvertrag

Nach intensiven Verhandlungen über die Tarife im Veranstaltungsbereich haben die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. eine Einigung erzielt. Der unterzeichnete Gesamtvertrag regelt die urheberrechtliche Vergütung für die Nutzung des GEMA-Repertoires bei Einzelveranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgerwiedergabe sowie in Musikkneipen oder Clubs und Diskotheken. Der Gesamtvertrag tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Read More