Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sprach anlässlich der GEMA-Hauptversammlung am 27.04.2016 in Berlin eine Keynote:
In der digitalen Welt wird heute mit kreativen Inhalten eine erhebliche Wertschöpfung erzielt. Wirtschaftlich profitieren bisher vor allem Plattformbetreiber, die sich – unter Berufung auf fragwürdige Behauptungen – ihrer Verantwortung entziehen, Urheber angemessen für die Nutzung ihrer Werke zu entlohnen.
Das Oberlandesgericht (OLG) in München urteilte heute, dass YouTube mit seinem Dienst nicht für Urheberrechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden kann. Vielmehr sehen die Richter die alleinige Verantwortung bei den einzelnen Uploadern, trotzdem YouTube durch die Bereitstellung der Videos erhebliche wirtschaftliche Gewinne erzielt.
Die Europäische Kommission hat heute ihre Pläne zur Modernisierung des europäischen Urheberrechts präsentiert. Die Vorschläge sollen den grenzüberschreitenden Zugang zu kreativen Inhalten für Verbraucher verbessern und zugleich eine faire Beteiligung von Kreativschaffenden an der Wertschöpfung im Online-Bereich sicherstellen. Aus Sicht der GEMA gehen die Vorschläge in die richtige Richtung.
Wie bereits in der Strategie für den digitalen Binnenmarkt angekündigt, hat die Europäische Kommission heute eine öffentliche Konsultation zur Rolle und Verantwortlichkeit von Online-Plattformen (wie z.B. Suchmaschinen, soziale Medien, Videoplattformen, App-Stores) in der digitalen Wirtschaft eingeleitet. Beiträge können bis in die zweite Dezemberhälfte eingereicht werden.
Für die Europäische Kommission wie auch für das Europäische Parlament steht bei der Modernisierung des EU-Urheberrechts der faire Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten im Vordergrund. Im Mai hat die Kommission ihre
Das EU-Parlament hat heute mit breiter Mehrheit den Bericht zur Modernisierung des Urheberrechts verabschiedet. Inhaltlich folgt der heute angenommene Text im Wesentlichen dem zuvor im Rechtsausschuss ausgearbeiteten Kompromisstext. Ein umstrittener Absatz zur sog. “Panoramafreiheit”, der im Vorfeld
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilte heute, dass YouTube für die auf seiner Plattform von Dritten bereitgestellten Inhalte als Störer haftet. Die grundsätzliche Verantwortung YouTubes im Rahmen der Störerhaftung wurde damit in zweiter Instanz bestätigt. Erhält YouTube einen Hinweis auf Rechtsverletzungen, hat die Google-Tochter zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, rechtlich geschützte Werke auf ihrer Plattform nicht mehr in Deutschland zugänglich zu machen. In einem anderen Verfahren hatte das Landgericht München I gestern eine Klage der GEMA auf Schadensersatz abgewiesen. YouTube wird derzeit im aktuellen Rechtsrahmen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf der Plattform wirtschaftlich nicht zur Verantwortung gezogen.
Überlagert vom Thema Griechenland standen beim zurückliegenden EU-Gipfel in Brüssel für Merkel und Tsipras und die 26 weiteren Staats- und Regierungschefs auch der geplante Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sowie die neue EU-Strategie für den digitalen Binnenmarkt auf der Tagesordnung.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat heute einen Bericht zur Evaluierung der bestehenden Urheberrechtsrichtlinie auf den Weg gebracht. Ein bereits Anfang des Jahres vorgelegter Berichtsentwurf war im EU-Parlament auf massive Kritik gestoßen: Allein im federführenden Rechtsausschuss wurden über 550 Änderungsanträge zu