OLG München urteilt: Uploader in der Lizenzpflicht, nicht YouTube

Das Oberlandesgericht (OLG) in München urteilte heute, dass YouTube mit seinem Dienst nicht für Urheberrechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden kann. Vielmehr sehen die Richter die alleinige Verantwortung bei den einzelnen Uploadern, trotzdem YouTube durch die Bereitstellung der Videos erhebliche wirtschaftliche Gewinne erzielt.

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GEMA begrüßt Mitteilung der EU-Kommission zum Urheberrecht

Die Europäische Kommission hat heute ihre Pläne zur Modernisierung des europäischen Urheberrechts präsentiert. Die Vorschläge sollen den grenzüberschreitenden Zugang zu kreativen Inhalten für Verbraucher verbessern und zugleich eine faire Beteiligung von Kreativschaffenden an der Wertschöpfung im Online-Bereich sicherstellen. Aus Sicht der GEMA gehen die Vorschläge in die richtige Richtung.

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Modernisierung des EU-Urheberrechts

Zur Modernisierung des EU-Urheberrechts

Für die Europäische Kommission wie auch für das Europäische Parlament steht bei der Modernisierung des EU-Urheberrechts der faire Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten im Vordergrund. Im Mai hat die Kommission ihre

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Hanseatisches OLG bestätigt: YouTube haftet für Urheberrechtsverletzungen

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilte heute, dass YouTube für die auf seiner Plattform von Dritten bereitgestellten Inhalte als Störer haftet. Die grundsätzliche Verantwortung YouTubes im Rahmen der Störerhaftung wurde damit in zweiter Instanz bestätigt. Erhält YouTube einen Hinweis auf Rechtsverletzungen, hat die Google-Tochter zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, rechtlich geschützte Werke auf ihrer Plattform nicht mehr in Deutschland zugänglich zu machen. In einem anderen Verfahren hatte das Landgericht München I gestern eine Klage der GEMA auf Schadensersatz abgewiesen. YouTube wird derzeit im aktuellen Rechtsrahmen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf der Plattform wirtschaftlich nicht zur Verantwortung gezogen.

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