Das Video „Warum es YouTube nächstes Jahr nicht mehr gibt“ hat viele YouTube Nutzer verunsichert. Laut den Machern des Videos solle angeblich die geplante europäische Reform des Urheberrechts und ganz speziell Artikel 13 dazu führen, dass beliebte Kanäle wie Bibis Beauty Place, die Lochis oder Let’s Plays im kommenden Jahr verschwinden werden. Die GEMA als Rechtevertreterin der Urheber der Musikbranche möchte mit Fakten der Hysterie im Netz entgegenwirken und klärt Missverständnisse sowie Unklarheiten auf.
Herr Duderstädt, Sie sind Direktor der Politischen Kommunikation der GEMA. Die Reform des Urheberrechts ist im zweiten Anlauf durchs EU-Parlament durchgekommen. Wie groß ist die Erleichterung?
Es hat uns sehr gefreut, dass das Europäische Parlament am 12. September die Kompromisse des Berichterstatters Axel Voss unterstützt hat und den Bericht nun mit großer Mehrheit verabschiedet hat.
Das EU-Parlament hat heute seine Position zur Reform des Urheberrechts verabschiedet und grünes Licht für die weiteren Verhandlungen mit dem Rat gegeben. Die GEMA begrüßt das Votum als gute Grundlage für die Verhandlungen zu einem modernen Urheberrecht.
Am 12. September stimmt das Europäische Parlament über eine Anpassung des Urheberrechts ab. GEMA-Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Heker fordert die Politik auf, ihr Mandat ernst zu nehmen und die kulturelle Vielfalt im digitalen Zeitalter zu sichern.
Ein Gastbeitrag von Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB, Rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Man stelle sich vor, ein Komponist, Autor oder Regisseur trifft mit seinen Werken exakt den Geschmack des Publikums: Die Verleger reißen ihm die Buchtitel nur so aus den Händen, für seine Filme oder Orchesterstücke wird er vom Publikum gefeiert. Er sollte ohne Weiteres von seiner Kunst leben können. Sollte er. Denn die Realität sieht anders aus:
In der heutigen Abstimmung zum Urheberrecht hat sich eine knappe Mehrheit der Europaabgeordneten dafür ausgesprochen, die weiteren Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission vorerst nicht aufzunehmen. Die Empfehlungen des Rechtsausschusses sollen im September erneut beraten werden.
10117 Berlin-Mitte – im Regierungsviertel in der Reinhardtstraße befindet sich das Berliner Büro der GEMA. Die Kolumne erscheint jeweils zum Ende einer Sitzungswoche der 19. Wahlperiode.
Diese Woche: Dritte Lesung Bundeshaushalt – gute Nachrichten für Kultur und Medien, Das Parlament geht in die Sommerpause – Rückblick auf 114 Tage Große Koalition
Ein Nein zum Bericht des Rechtsausschusses wäre ein Schlag ins Gesicht sämtlicher Kultur- und Kreativschaffender
Das Europäische Parlament (EP) entscheidet am 5. Juli über das Trilog-Verhandlungsmandat zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Grundlage dazu ist der vom EP-Rechtsausschuss mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Bericht des Berichterstatters Axel Voss MdEP (CDU). Der Abstimmung vorangegangen ist ein mehrjähriger, konstruktiver Prozess der Meinungsbildung einschließlich vieler Diskussionen mit den beteiligten Akteuren. Die Vorschläge wurden vom Juristischen Dienst der EU-Kommission und des Rates geprüft.
Die Urhebergesellschaft GEMA gewinnt vor dem Landgericht Hamburg gegen den UseNet-Zugangsanbieter Aviteo Ltd. Die Richter bestätigen die Schadensersatzpflicht von Zugangsdiensten, wenn diese das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch ihr Geschäftsmodell fördern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
UPDATE 15. Februar 2019: Dieser Artikel bezieht sich auf eine frühere Version von Artikel 13. Eine aktualisierte Version der Fragen und Antworten finden Sie hier.
