Während die europäische Debatte über die Modernisierung des Urheberrechts seit Monaten lautstark geführt wird, hat die Europäische Kommission im August eher still und leise eine Eurobarometer-Umfrage zum „grenzüberschreitenden Zugriff auf Online-Inhalte“ veröffentlicht, die
Für die Europäische Kommission wie auch für das Europäische Parlament steht bei der Modernisierung des EU-Urheberrechts der faire Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten im Vordergrund. Im Mai hat die Kommission ihre
In der österreichischen Zeitung Der Standard kommentierte die Autorin Nina George die aktuelle Debatte rund um das Urheberrecht. Sie ist Gründerin der Initiative Fairer Buchmarkt und eröffnet am 26. August 2015 die Alpbacher Rechtsgespräche mit einer Performance-Lecture. Mit freundlicher Genehmigung der Autorin – ja, wir haben sie gefragt – gibt es hier ihren Artikel „Das Urheberrecht muss weg“ als Gastbeitrag:
Das EU-Parlament hat heute mit breiter Mehrheit den Bericht zur Modernisierung des Urheberrechts verabschiedet. Inhaltlich folgt der heute angenommene Text im Wesentlichen dem zuvor im Rechtsausschuss ausgearbeiteten Kompromisstext. Ein umstrittener Absatz zur sog. “Panoramafreiheit”, der im Vorfeld
GESAC Press Release
EP acknowledges the importance of authors’ rights in the digital era for strong and sustainable CCI
09/07/2015 – Today in Strasbourg, the JURI Committee report evaluating the InfoSoc Directive (2001/29/EC) was adopted by the European Parliament (EP). The European Grouping of Societies of Authors and Composers (GESAC) takes note of the result, and warmly congratulates the European Parliament for acknowledging its concerns on the welfare of authors and the need for caution in reforming copyright.
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments von 9. Juli: Künftige Vorschläge für eine Reform des EU-Urheberrechts im digitalen Zeitalter müssen einen angemessenen Rechts- und Interessenausgleich zwischen Urhebern und Verbrauchern gewährleisten. So steht es in einer Entschließung,
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilte heute, dass YouTube für die auf seiner Plattform von Dritten bereitgestellten Inhalte als Störer haftet. Die grundsätzliche Verantwortung YouTubes im Rahmen der Störerhaftung wurde damit in zweiter Instanz bestätigt. Erhält YouTube einen Hinweis auf Rechtsverletzungen, hat die Google-Tochter zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, rechtlich geschützte Werke auf ihrer Plattform nicht mehr in Deutschland zugänglich zu machen. In einem anderen Verfahren hatte das Landgericht München I gestern eine Klage der GEMA auf Schadensersatz abgewiesen. YouTube wird derzeit im aktuellen Rechtsrahmen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf der Plattform wirtschaftlich nicht zur Verantwortung gezogen.
In der jüngsten Ausgabe von Politik & Kultur – der Zeitung des Deutschen Kulturrates – hat der Kultur- und Medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz MdB über die Digitalisierung und ihre Konsequenzen für das Urheberrecht geschrieben. Mit freundlicher Genehmigung von Autor und PuK/Kulturrat hier der Artikel als “Gastbeitrag
Überlagert vom Thema Griechenland standen beim zurückliegenden EU-Gipfel in Brüssel für Merkel und Tsipras und die 26 weiteren Staats- und Regierungschefs auch der geplante Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sowie die neue EU-Strategie für den digitalen Binnenmarkt auf der Tagesordnung.
Der Deutsche Kulturrat hat einige grundsätzliche Positionen zur Urheberrechtspolitik auf europäischer Ebene skizziert. In der Stellungnahme geht es um ausgewählte Themen wie Harmonisierung der Urheberrechtspolitik, Territorialität, Erhalt der Schutzdauer, Schrankenregeln für Bildung und Wissenschaft, Privatkopie mit Vergütungsansprüchen, Rechtsdurchsetzung und Beteiligung an der Wertschöpfung im Internet.
