Pressemitteilung des Europäischen Parlaments von 9. Juli: Künftige Vorschläge für eine Reform des EU-Urheberrechts im digitalen Zeitalter müssen einen angemessenen Rechts- und Interessenausgleich zwischen Urhebern und Verbrauchern gewährleisten. So steht es in einer Entschließung,
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilte heute, dass YouTube für die auf seiner Plattform von Dritten bereitgestellten Inhalte als Störer haftet. Die grundsätzliche Verantwortung YouTubes im Rahmen der Störerhaftung wurde damit in zweiter Instanz bestätigt. Erhält YouTube einen Hinweis auf Rechtsverletzungen, hat die Google-Tochter zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, rechtlich geschützte Werke auf ihrer Plattform nicht mehr in Deutschland zugänglich zu machen. In einem anderen Verfahren hatte das Landgericht München I gestern eine Klage der GEMA auf Schadensersatz abgewiesen. YouTube wird derzeit im aktuellen Rechtsrahmen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf der Plattform wirtschaftlich nicht zur Verantwortung gezogen.
In der jüngsten Ausgabe von Politik & Kultur – der Zeitung des Deutschen Kulturrates – hat der Kultur- und Medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz MdB über die Digitalisierung und ihre Konsequenzen für das Urheberrecht geschrieben. Mit freundlicher Genehmigung von Autor und PuK/Kulturrat hier der Artikel als “Gastbeitrag
Überlagert vom Thema Griechenland standen beim zurückliegenden EU-Gipfel in Brüssel für Merkel und Tsipras und die 26 weiteren Staats- und Regierungschefs auch der geplante Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sowie die neue EU-Strategie für den digitalen Binnenmarkt auf der Tagesordnung.
Der Deutsche Kulturrat hat einige grundsätzliche Positionen zur Urheberrechtspolitik auf europäischer Ebene skizziert. In der Stellungnahme geht es um ausgewählte Themen wie Harmonisierung der Urheberrechtspolitik, Territorialität, Erhalt der Schutzdauer, Schrankenregeln für Bildung und Wissenschaft, Privatkopie mit Vergütungsansprüchen, Rechtsdurchsetzung und Beteiligung an der Wertschöpfung im Internet.
Am 16. Juni hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments einen nicht-legislativen Urheberrechtsbericht zur Evaluierung der bestehenden EU-Urheberrechtsrichtlinie angenommen. Mittlerweile liegt die konsolidierte Fassung des Berichts mit allen Änderungsanträgen vor. Der Kompromiss geht im Wesentlichen auf Eingaben
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat heute einen Bericht zur Evaluierung der bestehenden Urheberrechtsrichtlinie auf den Weg gebracht. Ein bereits Anfang des Jahres vorgelegter Berichtsentwurf war im EU-Parlament auf massive Kritik gestoßen: Allein im federführenden Rechtsausschuss wurden über 550 Änderungsanträge zu
Der Ausschuss für Kultur und Bildung der Assemblée nationale und der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags haben sich nach ihrem Treffen im Dezember in Berlin am 2. und 3. Juni in Paris erneut getroffen, um sich über aktuelle Fragen der Kultur in beiden Ländern und in der Europäischen Union auszutauschen und gemeinsame Ansätze weiterzuentwickeln. Themenschwerpunkt war die Zukunft der Urheberrechte in Europa.
Die EU-Kommission hat am 6. Mai ihre EU-Strategie für den digitalen Binnenmarkt vorgestellt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 16 Initiativen, die ein breites Spektrum an Themen betreffen. Aufschlussreich ist auch das gleichzeitig veröffentlichte Begleitdokument mit vertiefenden Analysen und Belegen. Aus urheberrechtlicher Perspektive sind vier
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
31.03.2015 – Die französische Ministerin für Kultur und Kommunikation, Fleur Pellerin, und der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, haben heute im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrates eine gemeinsame Erklärung zum Urheberrecht unterzeichnet.