Mir ist wichtig, dass das Urheberrecht auch künftig vom Urheber ausgeht und nicht schleichend in eine Art Verbraucherrecht umgedeutet wird!
(StMin. Prof. Monika Grütters)
GEMA und Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. unterzeichnen Gesamtvertrag
Nach intensiven Verhandlungen über die Tarife im Veranstaltungsbereich haben die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. eine Einigung erzielt. Der unterzeichnete Gesamtvertrag regelt die urheberrechtliche Vergütung für die Nutzung des GEMA-Repertoires bei Einzelveranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgerwiedergabe sowie in Musikkneipen oder Clubs und Diskotheken. Der Gesamtvertrag tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.