Kreative für die Nutzung ihrer Werke fair vergüten, Online-Plattformen in die Verantwortung nehmen – das ist das erklärte Ziel der heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Reform des Urheberrechts. Neben den zukunftsweisenden Regelungen zur Providerhaftung beschließen die Abgeordneten Nachbesserungen in Sachen Urheberpersönlichkeitsrecht und Melodienschutz. Bei anderen Punkten bleibt die Reform jedoch hinter den Erwartungen zurück.
Derzeit wird der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Parlament beraten. Wir haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen gefragt, was ihnen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie besonders wichtig ist. Lesen Sie hier die Antwort von Stephan Thomae MdB, Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Derzeit wird der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Parlament beraten. Wir haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen gefragt, was ihnen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie besonders wichtig ist. Lesen Sie hier die Antwort von Tabea Rößner MdB, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Derzeit wird der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Parlament beraten. Wir haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen gefragt, was ihnen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie besonders wichtig ist. Lesen Sie hier die Antwort von Florian Post MdB, Berichterstatter Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion
Derzeit wird der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Parlament beraten. Wir haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen gefragt, was ihnen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie besonders wichtig ist. Lesen Sie hier die Antwort von Ansgar Heveling MdB, Berichterstatter Urheberrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Derzeit wird der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Parlament beraten. Wir haben die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen gefragt, was ihnen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie besonders wichtig ist. Lesen Sie hier die Antwort von Dr. Diether Dehm MdB, Sprecher für Auswärtige Kulturpolitik der Bundestagsfraktion Die Linke.
Am Freitag, dem 26. März, fand im Deutschen Bundestag die Erste Lesung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes statt. Für Punkt 30 der Tagesordnung “Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt” waren insgesamt 30 Minuten Redezeit vorgesehen.
Der von der Bundesregierung im Februar vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Urheberrechts wird aktuell im Bundestag beraten. Die Reform will die großen Online-Plattformen in die Verantwortung nehmen – ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Fairness für Kreative im Internet. Darüber hinaus sollen bewährte Instrumente des Urheberrechts für das 21. Jahrhundert aktualisiert und abgesichert werden. Die GEMA sieht die Vorschläge als große Chance für die Musikbranche.
Von Dr. Harald Heker
Am 3. Februar hat das Bundeskabinett etwas später als geplant den Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes” (RegE) beschlossen. Mit der Überweisung in den Deutschen Bundestag beginnt noch im März das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht.
Die Bundesregierung hat am 3. Februar ihren Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Urheberrechts vorgelegt. „Mit der Umsetzung der größten europäischen Urheberrechtsreform der letzten zwanzig Jahre in deutsches Recht machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, so die zuständige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
